mobiles Aufklärungsgerät für den Bergbau (Crawler)
mobiles Aufklärungsgerät für den Bergbau (Crawler)
Überblick:
Anwendungsszenario: Die gesamte Maschine ist explosionsgeschützt und kann in Bereichen mit zunehmendem Risiko von Öl- und Gasaustritten, giftigen Gasexplosionen, Tunnel- und U-Bahn-Einstürzen sowie anderen Katastrophen wie Tunneln, U-Bahnen und unterirdischen Umgebungen eingesetzt werden.
Merkmale:
Aufklärung zur unterirdischen Brandbekämpfung
Aufklärung in einer Umgebung mit hoher Explosionsgefahr durch das Austreten brennbarer Gase und Flüssigkeiten
Aufklärung in einem Umfeld, in dem Feuerbekämpfung auf kurze Distanz erforderlich ist und das Personal beim Annähern anfällig für Verluste ist.
Spezifikation:
Name: Mobiles Aufklärungsgerät für den Bergbau (Crawler)
2. Modell: ZYM51.2
3. Grundfunktion: Ausgestattet mit mehreren Geräten, führen sie Aufklärungsaufgaben in komplexen unterirdischen Umgebungen durch.
4. Umsetzung des Branchenstandards für die Brandbekämpfung: „GA 892.1-2010 Feuerlöschroboter Teil 1 Allgemeine technische Bedingungen“
5. Umsetzung der Normen für explosionsgeschützte Geräte: GB3836.1 2010 „Explosionsgefährdete Bereiche Teil 1: Geräte – Allgemeine Anforderungen“ in Übereinstimmung mit GB3836 1-2010 „Explosionsgefährdete Bereiche Teil 2: Geräte in explosionsgeschützten Gehäusen“ und CB3836.4 2010 „Explosionsgefährdete Bereiche Teil 4: Geräte mit Eigensicherheit“ (nationale Normen).
6. Explosionsgeschützter mobiler Aufbau für Bergbauraupen: Ex db ib [ib Mb] [ia Ma] I Mb
7. Schutzart: Die Schutzart des Robotergehäuses ist IP66.
8. Stromversorgung: Elektrisch, ternäre Lithiumbatterie
9. Größe: ≤ Länge 1700 * Breite 880 * Höhe 1260 mm (ohne Kreuzgelenke und Antennen)
10. Drehdurchmesser: ≤ 1900 mm
11. Gewicht: 810 ± 20 kg
12. Zugkraft: ≥ 6500 N
13. Höchstgeschwindigkeit in gerader Linie: ≥ 1,5 m/s, stufenloses Fernsteuerungsgetriebe
14. Gerade Abweichung: ≤ 3 %
15. Bremsweg: ≤ 0,2 m
16. Kletterfähigkeit: ≥ 85 % (oder 40°)
17. Hindernisüberwindungshöhe: mindestens 4 Hilfsschwenkarme, Hindernisüberwindungshöhe ≥ 700 mm
18. Fähigkeit zur Grabenüberquerung: mindestens 4 Hilfsschwenkarme, Grabenüberquerungsfähigkeit ≥ 1000 mm
19. Rollstabilitätswinkel: 35°
20. Wattiefe: ≥ 450 mm
21. Kontinuierliche Gehzeit: 2 Stunden








